Aufholen nach Corona in der Kinder und Jugendarbeit
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurden dem Landkreis Waldeck-Frankenberg Mittel zur Stärkung von Kinder- und Jugendfreizeiten sowie außerschulischer Jugendarbeit zur Verwendung bis zum 31.08.2023 zur Verfügung gestellt. Ziel des Bundesprogramms ist es, Kinder- und Jugendliche bei der Bewältigung der durch die Corona-Pandemie und die erheblichen Einschränkungen im Lebensalltag entstandenen Belastungen zu unterstützen. Hierdurch sollen mögliche negative Auswirkungen auf die soziale und kognitive Kompetenzentwicklung vermieden werden.
Der öffentliche Jugendhilfeträger
- koordiniert den Mitteleinsatz im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets,
- identifiziert im Zusammenwirken mit den in dem Arbeitsfeld tätigen freien Trägern zusätzliche Bedarfe,
- entscheidet im Rahmen seiner Gesamt- und Planungsverantwortung über die zu fördernden Maßnahmen.
Weitere Informationen kann der Richtlinie entnommen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein Antrag kann entweder online gestellt, oder in Papierform beim Fachdienst angefordert werden.