Aufholen nach Corona in der Kinder und Jugendarbeit

  • Leistungsbeschreibung

    Im Rahmen des Bundesprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurden dem Landkreis Waldeck-Frankenberg Mittel zur Stärkung von Kinder- und Jugendfreizeiten sowie außerschulischer Jugendarbeit zur Verwendung bis zum 31.08.2023 zur Verfügung gestellt. Ziel des Bundesprogramms ist es, Kinder- und Jugendliche bei der Bewältigung der durch die Corona-Pandemie und die erheblichen Einschränkungen im Lebensalltag entstandenen Belastungen zu unterstützen. Hierdurch sollen mögliche negative Auswirkungen auf die soziale und kognitive Kompetenzentwicklung vermieden werden.

    Der öffentliche Jugendhilfeträger

    • koordiniert den Mitteleinsatz im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets,
    • identifiziert im Zusammenwirken mit den in dem Arbeitsfeld tätigen freien Trägern zusätzliche Bedarfe,
    • entscheidet im Rahmen seiner Gesamt- und Planungsverantwortung über die zu fördernden Maßnahmen.

    Weitere Informationen kann der Richtlinie entnommen werden. 

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Ein Antrag kann entweder online gestellt, oder in Papierform beim Fachdienst angefordert werden.


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