Bauaktenarchiv

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
    Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

    Je Akteneinsicht wird eine Gebühr von 25 Euro (zzgl. Gebühren für Kopien) fällig.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

An die Registratur der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg. Auch Ihr gemeindliches Bauamt führt ein Bauaktenarchiv, auf das zurückgegriffen werden kann.

Zuständige Abteilungen