Jugendhilfeplanung

  • Leistungsbeschreibung

    Die moderne Kinder- und Jugendhilfe sieht sich konfrontiert mit einer Folge von Herausforderungen aus den bisherigen, den gegenwärtigen und den zukünftigen gesellschaftlichen Entwicklungen.

    • Die Entwicklung und Sicherung von Qualität
    • der demografische Wandel
    • die Steuerung knapper Ressourcen
    • Fragen der Kooperation z. B. mit Schule oder dem Gesundheitswesen, anderen Institutionen und Diensten
    • Kooperation mit der Schulenticklungs- und Sozialplanung

    sind Beispiele für zentrale Rahmenbedingungen und Anforderungen, denen die Kinder- und Jugendhilfe gegenübersteht.

    Jugendhilfeplanung ist hierbei ein zentrales Instrument zur Planung, Strukturentwicklung und Ressourcensteuerung und muss sich entsprechend positionieren und weiterentwickeln. Das bedarf des Zusammenwirkens der fachlichen und politischen Gremien, des öffentlichen Jugendhilfeträgers und der Träger der freien Jugendhilfe und aller gesellschaftlichen verantwortlichen Menschen.

    Darüber hinaus hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung

    1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
    2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
    3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in Verbindung mit §§ 16 bis 19 AGKJHG des Landes Hessen


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende