Gewässerausbau

  • Leistungsbeschreibung

    Gewässerausbau ist die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Für einen   Gewässerausbau ist grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. 

    Gewässer sind so auszubauen, dass natürliche Rückhalteflächen erhalten bleiben, das natürliche Abflussverhalten nicht wesentlich verändert wird, naturraumtypische Lebensgemeinschaften bewahrt und sonstige nachteilige Veränderungen des Zustands des Gewässers vermieden oder, soweit dies möglich ist, ausgeglichen werden. 

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Wasserbehörde ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt.
In den in der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und über die Zuständigkeit der  Wasserbehörden (Zuständigkeitsverordnung Wasserbehörden - WasserZustVO) aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.
 
Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.

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