Orts- und Kreislandwirte

  • Leistungsbeschreibung

    Der Kreisausschuss wird bei Erfüllung seiner Aufgaben durch die Orts- und Kreislandwirte unterstützt. Diese wirken insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstücksverkehrs durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit. Das vorsitzende Mitglied des Gebietsagrarausschusses (GAA) ist zugleich Kreislandwirt. Der stv. Kreislandwirt wird vom GAA benannt.

    In allen Gemeinden werden Ortslandwirte, sowie deren Stellvertretungen, vom GAA für sechs Jahre benannt. Für die Benennung gelten klar definierte Regelungen, die im § 6 BMitwG aufgeführt sind.

  • Rechtsgrundlage

    Berufsstandsmitwirkungsgesetz (BMitwG) des Landes Hessen


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende