Dauergrünlandumwandlung
Leistungsbeschreibung
Wenn in landwirtschaftlichen Betrieben „Dauergrünland“ (DGL) oder sogenanntes „Neues Dauergrünland“ (Neues DGL) umgebrochen werden soll, ist hierfür eine Genehmigung durch den Fachdienst Landwirtschaft erforderlich.