Fahrerlaubnis: auf Probe

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt. Bei Umschreibung einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende