Kfz-Kennzeichen: Ausfuhrkennzeichen

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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer Kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises); soweit kein Wohnsitz im Bundesgebiet besteht, ist die Behörde des Wohnorts oder Aufenthaltsorts eines Empfangsbevollmächtigten zuständig.
 
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende