Sonderpädagogische Förderung in der Förderschule
- Leistungsbeschreibung- Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können spezifische Förderschulangebote nutzen. Eltern können die unmittelbare Aufnahme ihres Kindes an einer Förderschule beantragen. - Die Überprüfung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung erfolgt spätestens nach Ablauf von jeweils zwei Jahren im Rahmen der individuellen Förderplanung. - Die verschiedenen Förderschulangebote werden auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums einzeln vorgestellt. 
- Rechtsgrundlage
- Bemerkungen- Weiterführende Informationen: - Förderschule(Hessisches Kultusministerium) 
 
- Förderschule
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Claudia KnublauchFachdienstleiterin

