Saisonkennzeichen beantragen
Leistungsbeschreibung
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzer beziehungsweise Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen.
Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. (Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt; z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden.)
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten.
Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Flächen abgestellt werden.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg- Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen gelten in Abhängigkeit davon, ob es sich
um eine erstmalige Zulassung, - eine Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung,
- eine Zulassung auf einen neuen Fahrzeughalter (Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks oder von außerhalb) handelt,
die jeweils für diese Zulassungsvorgänge geltenden Vorschriften.
Achtung:
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern möchten, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Kennzeichenschilder. Es ist möglich, das bisherige Unterscheidungszeichen beizubehalten.Kfz-Zulassung: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
- Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen gelten in Abhängigkeit davon, ob es sich
Rechtsgrundlage