Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM)

  • Leistungsbeschreibung

    Die HALM2-Richtlinien dienen der Förderung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Sie sollen nach Maßgabe der in Anlage 1 angeführten Rechtsvorschriften einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Landes, des Bundes und der Europäischen Union in Bezug auf die biologische Vielfalt, den Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie die Erhaltung der Kulturlandschaft leisten.


    Für die Erreichung dieser Ziele werden folgende Förderverfahren angeboten: 

    A.1/A.2 Förderung der Zusammenarbeit
     Gefördert wird die Erarbeitung von, sowie die Umsetzung und Begleitung von Konzepten. 

    B.1 Ökologischer Landbau
     Gefördert wird die Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens nach den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 2018/848. Die Förderung bezieht sich auf die in Hessen liegende Fläche, auf der die entsprechend förderfähigen Kulturen angebaut werden.

    C.1 Vielfältige Kulturen im Ackerbau
     Gefördert wird der Anbau von jährlich mindestens fünf verschiedenen Hauptfruchtarten (Grundverpflichtung) in Kombination mit weiteren Aufbauverpflichtungen auf der gesamten förderfähigen Ackerfläche des Betriebs.

    C.3.2 Mehrjährige Blühstreifen/-flächen
     Gefördert wird die standortangepasste Bewirtschaftung von Ackerflächen in Form der Neuanlage von mehrjährigen Blühstreifen/-flächen.

    C.3.3 Erosionsschutzstreifen
     Gefördert wird die Neuanlage und Pflege von Erosionsschutzstreifen auf Ackerflächen mit förderfähigen Kulturen in bestimmten Gebieten.

    C.3.5 Ackerwildkrautflächen
     Gefördert wird die jährliche Neuanlage von Ackerwildkrautflächen auf Flächen mit förderfähigen Ackerkulturen.

    C.3.6 Gewässerschutzstreifen

    Gefördert wird die Neuanlage und Pflege von Gewässerschutzstreifen auf Ackerflächen mit förderfähigen Kulturen in bestimmten Gebieten.

    D.1 Grünlandextensivierung
     Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung bestimmter Dauergrünlandflächen durch Einschränkung oder Verzicht auf Düngemittel.

    E.2 Erhaltung von Streuobstbeständen 
     Gefördert wird zum einen die Pflege (Erhaltungsschnitt) von extensiv genutzten Obstbäumen, und zum anderen die Nachpflanzung von Hochstamm-Obstbäumen zur extensiven Obsterzeugung.

    H.1 Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland
     Gefördert werden naturschutzfachliche Sonderleistungen, die zusätzlich zu den Auflagen in den Förderverfahren B.1 oder D.1 erbracht werden. Dies können z.B. spätere Bewirtschaftungstermine, oder andere Bewirtschaftungstechniken, etc. sein.

    H.2 Arten- und Biotopschutz im Offenland
     Förderfähig sind Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Biotope und die Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen.


     H.2 Bessere Absicherung der Schaf- und Ziegenbeweidung gegen Gefährdungen durch große Beutegreifer
     Ziel dieser Förderung ist es, durch erhöhte Aufmerksamkeit sowie eine sorgfältige Überwachung und Instandhaltung der Weidezäune bzw. Schutzvorkehrungen eine größere Sicherheit gegen Übergriffe durch große Beutegreifer zu schaffen. Besonders gefährdet sind Schafe und Ziegen.

    H.3 A Tierschonende Mahd

    Gefördert wird die tierschonende Mahd durch Einsatz eines Messerbalkenmähwerkes (Fingerbalken- oder Doppelmessertechnik) bei der Mahd von bestimmten Dauergrünlandflächen. 

  • Rechtsgrundlage

    Richtlinien des Landes Hessen zum Hessischen Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen 2 (HALM2), sowie die darin in der Anlage 1 aufgeführten Rechtsvorschriften.