Aufsicht über Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden
Leistungsbeschreibung
Die Ausführung der pass- und personalausweisrechtlichen Vorschriften sowie der melderechtlichen Bestimmungen obliegt den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als Pass-, Personalausweis- bzw. Meldebehörden. Die Kreisverwaltung hat Aufsichtsaufgaben.