Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.das-gute-leben.de/ veröffentlichte Website des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 03.11.2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere:
- PDF-Dateien zum Herunterladen sind nicht immer barrierefrei.
- Die visuelle Rückmeldung bei Bedienung mit der Tastatur ist nicht immer gegeben.
- Beim Veranstaltungsfilter lassen sich die gesetzten Filter nicht mit der Tastatur allein wieder abwählen.
- Die Alternativtexte für Bilder sind noch nicht bei allen Grafiken hinterlegt.
Maßnahmen:
- Anträge in Form von PDF-Dateien werden zukünftig durch digitale barrierearme Prozesse ersetzt.
- Die noch mit Barrieren versehenen Funktionen werden zukünftig durch ein Update des Dienstleisters behoben.
- Bilder werden mit einem Alternativtext versehen.
Zeitplan:
- Die Anträge werden im Rahmen der Digitalisierungsstrategie des Landkreises umgesetzt. Die Kreisverwaltung plant damit, alle Prozesse zukünftig in digitaler Form anzubieten.
- Die Updates werden von dem Dienstleister in regelmäßigen Abständen durchgeführt, um mögliche Barrieren zu beheben.
- Die Bilder werden bis Juni 2026 alle mit einem Alternativtext versehen sein.
Barrierefreie Alternative:
Sollte es Ihnen aufgrund von einer Barriere nicht möglich sein, Inhalte zu verstehen oder einen Antrag auszufüllen, dann wenden Sie sich bitte an presse@lkwafkb.de oder 05631 954-1517.
Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT HE 2019. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.11.2025 erstellt und zuletzt am 03.11.2025 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Dann füllen Sie gerne das digitale Formular aus.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

