Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.

    Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.

  • Verfahrensablauf

    Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

    Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg

    Seit Mai 2021 wird für die Qualifikation zum gewerblichen Güter- oder Personenverkehr ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Damit entfällt die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein. Führerscheine, bei denen die Schlüsselzahl 95 in der Vergangenheit eingetragen wurde, bleiben bis zu dem Ablaufdatum gültig.

    Die Ausstellung eines FQN wird bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt. Bitte vereinbaren Sie hierfür online https://tevis.ekom21.de/wafkb/select2?md=2  oder telefonisch 05631 954 1114 einen Termin. Alternativ können Sie den Antrag digital über das Online-Antragsverfahren einreichen. In der Regel erfolgt eine Expressbestellung des FQN an die Behörde. Alternativ kann der FQN auf Antrag von der Bundesdruckerei direkt an Ihre Meldedresse geschickt werden.

    Hinweis: Für die Ausstellung einer Fahrerkarte ist der TÜV Hessen zuständig.


    Welche Unterlagen werden hierfür benötigt:

    • Gültiger Personalausweis
    • Führerschein
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Bescheinigung über das Bestehen der (beschleunigten) Grundqualifikation (wird digital übermittelt über das Kraftfahrtbundesamt)
    • oder Teilnahme an den Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (wird digital übermittelt über das Kraftfahrtbundesamt)
    • oder Abschlusszeugnis der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder Abschlusszeugnis der Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen - im Original
  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

  • Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
    • Sie sind Berufskraftfahrer/in oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrer/in
    • Sie sind im Besitz eines Führerscheins der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE
    • Sie haben eine Grundqualifikation bzw. Weiterbildung
    • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Waldeck-Frankenberg
    • Gültiger Personalausweis
    • Führerschein
    • Aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Bescheinigung über das Bestehen der (beschleunigten) Grundqualifikation (wird digital übermittelt über das Kraftfahrtbundesamt)
    • oder Teilnahme an den Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (wird digital übermittelt über das Kraftfahrtbundesamt)
    • oder Abschlusszeugnis der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder Abschlusszeugnis der Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen - im Original
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie sollten sich rechtzeitig vor Ablauf der Schlüsselzahl 95 in Ihrem Führerschein bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle informieren.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Anträge / Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Was sollte ich noch wissen?


Zuständige Abteilungen