Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

    Für die Erlaubniserteilung nach §11 Tierschutzgesetz wird benötigt: 

    • Antrag 
    • Sachkundenachweis 
    • polizeiliches Führungszeugnis
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühren werden erhoben nach

    • der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
    • der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

    Für die Erlaubniserteilung nach §11 Tierschutzgesetz wird benötigt: 

    • Antrag 
    • Sachkundenachweis 
    • polizeiliches Führungszeugnis

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt.
Soll die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt werden, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende