Tierhaltung für Dritte. Erlaubnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung (z.B. Tierpension) halten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-FrankenbergFür die Erlaubniserteilung nach §11 Tierschutzgesetz wird benötigt:
- Antrag
- Sachkundenachweis
- polizeiliches Führungszeugnis
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren werden erhoben nach
- der allgemeinen Verwaltungskostenordnung und
- der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Veterinäramt zu erkundigen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-FrankenbergFür die Erlaubniserteilung nach §11 Tierschutzgesetz wird benötigt:
- Antrag
- Sachkundenachweis
- polizeiliches Führungszeugnis
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Veterinäramt des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt.
Soll die Tätigkeit gleichzeitig an verschiedenen Niederlassungen ausgeübt werden, so ist für jeden Ort der Niederlassung eine gesonderte Erlaubnis des für den Ort der Niederlassung zuständigen Veterinäramts erforderlich.