Tiergehegegenehmigung
Leistungsbeschreibung
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo sind (vgl. "Zoo-Genehmigung").
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind der oberen Naturschutzbehörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-FrankenbergFür die Erlaubniserteilung nach §11 Tierschutzgesetz wird benötigt:
- Antrag
- Sachkundenachweis
- polizeiliches Führungszeugnis
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-FrankenbergWas sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen und Anforderungen erhalten Sie bei den oberen Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien unter den nachfolgenden Internet-Adressen:
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist in Hessen die obere Naturschutzbehörde des jeweiligen Regierungspräsidiums, in dessen Bezirk sich das Gehege befindet sowie das Veterinäramt des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt.