Tiergehegegenehmigung

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An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

Zuständig ist in Hessen die obere Naturschutzbehörde des jeweiligen Regierungspräsidiums, in dessen Bezirk sich das Gehege befindet sowie das Veterinäramt des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende