Jagdsteuerveranlagung
Leistungsbeschreibung
Die erhobene Steuer für die Ausübung der Jagd im Landkreis wird festgesetzt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Veranlagung (Steuerbescheid) erfolgt gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Die erhobene Steuer für die Ausübung der Jagd im Landkreis wird festgesetzt.
Die Veranlagung (Steuerbescheid) erfolgt gebührenfrei.