Beratung bei Kindeswohlgefährdung durch eine Kinderschutzfachkraft (insoweit erfahrene Fachkraft)
Leistungsbeschreibung
Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?
Sie sind z.B.- Erzieher/in,
- Tagesmutter oder Tagesvater, Lehrerin oder Lehrer,
- Familienhebamme / Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in,
- Hebamme, Arzt/Ärztin
- Fußballtrainer oder Übungsleiter in einem anderen Verein,
- Ausbilder oder Kollegin/Kollege von Jugendlichen
Alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Die Beratung durch eine entsprechend qualifizierte Fachkraft bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos für ein Kind oder Jugendlichen trägt im Einzelfall zu einer größeren Handlungssicherheit bei. Häufig sind nämlich die Anhaltspunkte für eine Gefährdung nicht eindeutig.
Verfahrensablauf
Die angesprochene insoweit erfahrene Fachkraft kann beim Jugendamt oder bei einer anderen Stelle, etwa einer Beratungsstelle, tätig sein. Wenn sie beim Jugendamt arbeitet, bedeutet das nicht, dass Sie mit Ihrer Anfrage bereits das Jugendamt über einen Fall informieren. Denn Sie müssen keine persönlichen Daten, wie Namen, Alter oder Herkunft des Kindes, angeben. Die Beratung wird zunächst in anonymisierter Form durchgeführt.
Es geht dabei um das Erkennen und die Beurteilung von Anzeichen sowie um die Frage, ob eine Gefährdung vorliegen könnte oder nicht. Auch die weitere Vorgehensweise kann Inhalt der Beratung sein. Erst wenn sich herausstellt, dass das betroffene Kind oder der Jugendliche akut gefährdet ist, benötigt das Jugendamt genauere Angaben, um den notwendigen Schutz umgehend sicherzustellen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Hilfreiche Informationen bieten auch
- die Broschüre des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration „Irgendetwas stimmt da nicht ... “ (Leitfaden für ehrenamtliche MitarbeiterInnen)
- die Informationen des Landessportbundes Hessen „Kindeswohlgefährdung,Umsetzungsempfehlungen für Hessen“
An wen muss ich mich wenden?
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Hinweise zu Beratungsstellen finden Sie auch in der Broschüre des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration „Irgendetwas stimmt da nicht ... “ (Leitfaden für ehrenamtliche MitarbeiterInnen)