Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen

  • Leistungsbeschreibung

    Eltern, die wegen ihres Einkommens den Kostenbeitrag für einen Kindertagesstätten-, Kindergarten- oder Hortplatz nicht oder nicht im vollem Umfang bezahlen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme, Befreiung oder Ermäßigung der Kosten zu stellen.

  • Verfahrensablauf

    Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihren Antrag einzureichen:

    1. Online beantragen
    2. per Post: Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Jugend, Südring 2, 34497 Korbach oder Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Jugend, Bahnhofstraße 8-14, 35066 Frankenberg
    3. Sofern Sie den Antrag persönlich abgeben wollen, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per Mail einen Termin mit dem / der zuständigen Sachbearbeiter/in.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Bescheinigung über die Höhe der Beiträge von der Kindertageseinrichtung
    • Nachweise über das gesamte Einkommen der Familie (Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate, Leistungsbescheide der Bundesagentur für Arbeit,  des Jobcenters oder des Sozialamts, Rentenbescheide, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid etc.
    • Nachweis über Unterhaltszahlungen (evtl. Kinderbetreuungskosten, Kinderzuschlag)
    • Mietvertrag / Mietbescheinigung – bei Eigenheimbesitzern Nachweise über die Zins- und Tilgungsleistungen, Wohngebäudeversicherung, Nachweise über Nebenkosten (Grundsteuer, Wasser, Kanal, Müll) 
    • Nachweise über geltend gemachte Belastungen z.B. Versicherungen (Hausrat u. Haftpflicht), Nachweis Riesterrente (Police)“
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Rechtsgrundlage

    • §§ 90 i.V.m. 22 und 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII
    • §§ 82, 85, 87, 88, 90, 92a Sozialgesetzbuch (SGB) XII
  • Anträge / Formulare


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