Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg strebt eine quantitativ auskömmliche und qualitativ hochwertige Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen im Kreisgebiet an. Dahingehend unterstützt er die Einrichtungsträger fachlich und finanziell, insbesondere auch bei der Beantragung und Gewährung von folgenden Fördermitteln:
Investive Förderung aus Mitteln des Kreises
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kindertageseinrichtungen im Landkreis Waldeck – Frankenberg werden Baumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen mit bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Baukosten aus kreiseigenen Mitteln gefördert.
Investive Landesförderung nach § 32 d HKJGB
Mit der „kleinen Bauförderung“ nach § 32 d des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) werden vom Land Hessen Investitionen für Baumaßnahmen und Ausstattungsvorhaben bei Gesamtkosten zwischen 10.000 ,- Euro und 50.000 ,- gefördert, die der Schaffung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt dienen.
Verfahrensablauf
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge / Formulare
Kurztext