Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Landkreis Waldeck-Frankenberg strebt eine quantitativ auskömmliche und qualitativ hochwertige Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen im Kreisgebiet an. Dahingehend unterstützt er die Einrichtungsträger fachlich und finanziell, insbesondere auch bei der Beantragung und Gewährung von folgenden Fördermitteln:

    Investive Förderung aus Mitteln des Kreises

    Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kindertageseinrichtungen im Landkreis Waldeck – Frankenberg werden Baumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen mit bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Baukosten aus kreiseigenen Mitteln gefördert.

    Investive Landesförderung nach § 32 d HKJGB

    Mit der „kleinen Bauförderung“ nach § 32 d des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) werden vom Land Hessen Investitionen für Baumaßnahmen und Ausstattungsvorhaben bei Gesamtkosten zwischen 10.000 ,- Euro und 50.000 ,- gefördert, die der Schaffung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schuleintritt dienen.

  • Verfahrensablauf

    Sofern Sie Baumaßnahmen in Kindertageseinrichtungen planen, ist die zuständige Fachkraft für die Kindergartenfachberatung frühzeitig in die Planungen einzubeziehen. 


    Kreismittel

    Bei der Förderung aus Mitteln des Kreises handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises. Auf sie besteht kein Rechtsanspruch. Nach vollständigem Antragseingang werden die beantragten Mittel bei der nächsten Haushaltsberatung berücksichtigt. Eine definitive Zusage der Kreismittel kann aber erst dann erfol­gen, wenn der entsprechende Haushalt durch den Kreistag verabschiedet, durch die Aufsichtsbehörde genehmigt ist und der Kreisausschuss der Auszahlung der Mittel zustimmt.

    Investive Landesförderung

    Trägern der freien Jugendhilfe und sonstige geeignete Träger reichen für ihre Vorhaben den vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vorgegebenen Antrag bei der Stadt/Gemeinde ein. Diese leitet die Anträge, ergänzt um etwaige eigene Vorhaben, an den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe weiter.

    Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fasst die genannten Anträge, ergänzt um die Anmeldung eigener Vorhaben, zu einem nach Prioritäten geordneten und geprüften Gesamtantrag zusammen. Er leitet diesen an das Regierungspräsidium Kassel zur Prüfung und Bewilligung weiter.

    Die beantragten Maßnahmen dürfen grundsätzlich nicht vor Bescheiderteilung begonnen werden und müssen im Bewilligungsjahr abgeschlossen werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antragsvordrucke
    • Maßnahmenbeschreibung
    • Ggf. Bauzeichnungen
    • Kostenschätzung/Kostenberechnung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Anträge auf die investive Landesförderung müssen vom Jugendamt bis spätestens zum 01.02. eines Jahres beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden. Insofern müssen die Anträge der Einrichtungsträger frühzeitig gestellt werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Der Landkreis Waldeck-Frankenberg unterstützt Kommunen und Einrichtungsträger bei der Beantragung von Fördermitteln für Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen. 


    Weiterführende Informationen:

    Informationen zu Bundes- und Landesinvestitionsprogrammen für den Ausbau der Kindertagesbetreuung

    Informationen zur investiven Landesförderung

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende