Fahreignungsregister
Leistungsbeschreibung
Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
- [https://www.hessenfinder.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=346906998, _blank][https://www.hessenfinder.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=8964435, _blank]
- Fahreignungsregister; Löschung
- Fahreignungsregister; Eintragung
- Fahreignungsregister; Auskunft
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
An wen muss ich mich wenden?
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Tel.: +49 461 - 316-0
Fax: +49 461 - 316-1495 oder -1650