Naturschutz: Ökokonten

  • Leistungsbeschreibung

    Naturschutzmaßnahmen, die auf eigene Kosten und ohne rechtliche Verpflichtung, also ohne oder vor einem Eingriff in den Naturhaushalt durchgeführt werden, können als vorlaufende Maßnahme auf einem Ökokonto gutgeschrieben werden.

    Die Differenz zwischen dem Zustand vor und nach der Ersatzmaßnahme kann auf ein sogenanntes Ökokonto in Form von Biotopwertpunkten eingebucht werden. Berechnungsgrundlage für eine Maßnahme ist das Biotopwertverfahren, das in der Kompensationsverordnung geregelt ist.

    Ökokonten können auf entsprechenden Antrag und Abnahme der Maßnahme durch die Naturschutzbehörde eingerichtet werden.

    Diese vorherigen Naturschutzmaßnahmen können zur Kompensation von Eingriffen verwendet werden.

    Die dem Konto gutgeschriebenen Ökopunkte sind frei handelbar und können je nach Bedarf ge- oder aber auch verkauft werden, wo bei zu beachten ist, dass der ernsthafte Handel mit Ökopunkten laut Oberfinanzdirektion Frankfurt umsatzsteuerpflichtig ist und man finanztechnisch zum Unternehmer wird.


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Über eine kurze Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde können Sie klären, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Die Beantragung erfolgt formlos, da sowohl bei der Einrichtung eines Ökokontos als auch bei geplanten Abbuchungen von Ökopunkten eines bestehenden Ökokontos die betreffenden Flächen zuvor hinsichtlich ihrer aktuellen ökologischen Wertigkeit mit Hilfe der in der gültigen Kompensationsverordnung vorgegebene Biotoptypenklassifizierung bewertet bzw. eingestuft werden müssen, kann die Vorlage von Fachgutachten erforderlich sein.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Einrichtung eines Ökokontos sowie eine Ausbuchung von Ökopunkten ist kostenfrei. Jede weitere Buchung wird nach Zeitaufwand berechnet.

  • Rechtsgrundlage

    § 16 Bundesnaturschutzgesetz

    § 10 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz

    § 3 Hessische Kompensationsverordnung

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die dem Konto gutgeschriebenen Ökopunkte sind frei handelbar und können je nach Bedarf ge- oder aber auch verkauft werden, wobei zu beachten ist, dass der ernsthafte Handel mit Ökopunkten laut Oberfinanzdirektion Frankfurt umsatzsteuerpflichtig ist und man finanztechnisch zum Unternehmer wird.


An wen muss ich mich wenden?

Die unteren Naturschutzbehörden sind in den Landkreisen die Kreisverwaltung, in den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Stadtverwaltungen.

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