Kreisnaturschutzbeirat

  • Leistungsbeschreibung

    Gem. § 22 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) werden bei allen Naturschutzbehörden unabhängige und sachverständige Naturschutzbeiräte gebildet, die beratende Funktion haben und über alle wesentlichen Vorgänge zu unterrichten sind.

    Die Geschäfte des Beirates werden lt. Verordnung über die Naturschutzbeiräte auf dessen Verlangen von der Naturschutzbehörde geführt.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende