Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

    • biometrische Merkmale (Foto, ab 6 Jahren 2 Fingerabdrücke),
    • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
    • persönliche Daten.

    Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
    • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
  • Verfahrensablauf

    Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
    Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
     

  • Voraussetzungen

    Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Reisepass oder Passersatzpapiere
    • ein Biometrisches Lichtbild

    weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind.

    Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
     

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg
  • Welche Gebühren fallen an?

    Erteilung: 100,00 €

    Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro

    Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 €

  • Bearbeitungsdauer

    Mit 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit ist zu rechnen

  • Anträge / Formulare


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An wen muss ich mich wenden?

In Hessen: Ausländerbehörden bei den Landräten und Oberbürgermeistern

Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

Wohnen Sie im nördlichen Landkreis: Gemeinde Willingen (Upland), Gemeinde Diemelsee, Stadt Diemelstadt, Stadt Volkmarsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Bad Arolsen, Stadt Lichtenfels, Stadt Bad Wildungen, Gemeinde Vöhl oder in der Stadt Waldeck? Dann finden Sie hier hier die richtigen Ansprechpersonen für Ihr Anliegen:

Anfangsbuchstabe Nachname

Zuständige Sachbearbeitung

Aa – Aln, H, I, S, Y, UMA

Sabine Schlüter

Aa - Aln

Claudia Schweinsberg 

Alo - Az, H, I, S

Jenta Sesselmann

B, E, D, Mj – Mz, L, U, V, W, X

Detlef Reimann

B, E, L, Mj -  Mz

Jörg Jordan

C, G, Alo – Az

Eleni Bangert

C,G

Judith Schlömer

D,W

Elfi Schäfer

F, J, K, Ma – Mi, N 

Elke Geiseler-Matsuda 

F, J, Kh - Kz, U, V, Y, X

Franziska Brücher

Ka-Kg, 0,  P, Q, Z

Ruslan Kosjan 

Ma-Mi, N, UMA

Claudia Jellen

O, P,Q, R, T, Z

Beate Hocke

R,T

Monika Plathe


Wenn Sie im südlichen Landkreis wohnen: Gemeinde Edertal, Stadt Frankenau, Stadt Frankenberg (Eder), Gemeinde Allendorf (Eder), Stadt Hatzfeld (Eder), Gemeinde Burgwald, Gemeinde Haina (Kloster), Stadt Gemünden (Wohra) oder in der Stradt Rosenthal, finden Sie Ihre Ansprechpersonen hier:

Anfangsbuchstabe Nachname


Zuständige Sachbearbeitung

A-K

Carolina Bergener

A-K

Denise Klauke 

A-K

Gerlinde Schäfer-Vogel

L-Z

Dominik Stenzel

L-Z

Andreas Hartmann

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende