Ausgleichszulage für Flächen in benachteiligten Gebieten (AGZ)

  • Leistungsbeschreibung

    Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung in, aus erheblich naturbedingten Gründen, benachteiligten Gebieten. Die Offenhaltung dieser landwirtschaftlichen Flächen trägt zum Erhalt einer vielgestaltigen und für Hessen typischen Kulturlandschaft bei. Damit sollen auch günstige Wirkungen für die biologische Vielfalt, sowie für den Klima- und Umweltschutz erzielt werden. Das trifft insbesondere für die landschaftsprägenden, für eine intensive Nutzung weniger geeigneten Grünlandstandorte in den Mittelgebirgslagen zu.


    Zuwendungszweck ist der teilweise oder vollständige Ausgleich von Einkommensverlusten und zusätzlichen Ausgaben für die in den benachteiligten Gebieten wirtschaftenden Betriebe. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung von grünland- und futterbaubetonten Bewirtschaftungsverfahren.


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