Waldneuanlage/Waldrodung

  • Leistungsbeschreibung

    Wer beabsichtigt erstmalig Wald neu anzulegen, muss hierfür eine Genehmigung beantragen. Dies gilt ebenso für eine Waldrodung.

  • Rechtsgrundlage

    Waldneuanlage - §14 HWaldG

    Waldrodung - §12 HWaldG