Aufgaben nach dem Düngemittelgesetz

  • Leistungsbeschreibung

    Das Düngegesetz sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen regeln die Anwendungen und das Inverkehrbringen von Düngemitteln.
     
    Laut Düngegesetz dürfen Düngemittel nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden. Die Düngung muss nach Art, Menge und Zeit auf den Bedarf der Pflanze und des Bodens unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und organischen Substanz sowie den Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet sein. 


    Mit der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (Verbringungsverordnung) werden die beim Handel mit Wirtschaftsdüngern auftretenden Nährstoffströme erfasst.

    • Düngeverordnung:
      Die Regeln für die Anwendung von Düngemitteln werden durch die Düngeverordnung (Verordnung über die gute fachliche Praxis beim Düngen) konkretisiert.
    • Stoffstrombilanzverordnung:
      Ziel der Stoffstrombilanz ist es, Nährstoffflüsse innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe transparent und überprüfbar abzubilden.  
    • Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung:
      Mit der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (Verbringungsverordnung - WDüngV) werden die beim Handel mit Wirtschaftsdüngern auftretenden Nährstoffströme zwischen den Betrieben erfasst.
    • Düngemittelverordnung:
      Die Düngemittelverordnung definiert die Anforderungen an die Zusammensetzung, die Qualität und die Kennzeichnung von  Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln. Diese Bestimmungen richten sich an Hersteller, Importeure, Händler und jeden Betrieb, der solche Stoffe in Verkehr bringt. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle (DVK) überwacht.



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