Einzelbetriebliche Förderung Landwirtschaft

  • Leistungsbeschreibung

    Ziel des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft. Hierzu können investive Maßnahmen gefördert werden, die insbesondere zur

    • Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen,
    • Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,
    • Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung beitragen.

    Die Interessen der Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes, die Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Schutz des Klimas sind dabei besonders zu berücksichtigen.

    Wer wird gefördert?
    Landwirtschaftliche Unternehmen

    Wie wird gefördert?
    Zuschuss

    • von bis zu 40 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens in der „Premiumförderung“ mit Erfüllung baulicher Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung nach Anlage 1, Abschnitt I RL-EFP,
    • von bis zu 30 Prozent für Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen bei einer Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung bei Rindern oder einer Umstellung der Sauenhaltung mit Erfüllung baulicher Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung nach Anlage 1, Abschnitt II RL-EFP,
    • von bis zu 20 Prozent für sonstige Investitionen.

    Junglandwirte (zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre und die geförderte Investition muss innerhalb von 5 Jahren nach der erstmaligen Niederlassung getätigt sein) können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens, maximal 20.000 Euro erhalten.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die rechtlichen Grundlagen und weitere Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der WI-Bank Hessen.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende