Wasserrahmenrichtlinie/ Wasserschutz

  • Leistungsbeschreibung

    Wasserrahmenrichtlinie

    Die seit Ende des Jahres 2000 geltende europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fordert den sogenannten „guten Zustand“ für das Grundwasser und die Oberflächengewässer. Auch in Hessen befinden sich zahlreiche Gewässer noch nicht in einem guten Zustand. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme, der Ergebnisse der Gewässerüberwachung, der wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen, der Defizitanalyse und der konkreten Bewirtschaftungsziele wurde ein für Hessen spezifischer Bewirtschaftungsplan sowie ein erstes Maßnahmenprogramm für den Bewirtschaftungszyklus 2009 -2015 erarbeitet. Aktuell befinden sich Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenplan im 2. Bewirtschaftungszyklus 2015 – 2021.

    Entsprechend der gesetzlichen Grundlagen wurden diese nach Abschluss des erforderlichen Beteiligungsverfahrens wiederum festgestellt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Sie sind damit für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger verbindlich, stellen für die Jahre bis 2021 eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Wasserwirtschaft dar und schaffen die Voraussetzungen für die Erreichung der von der WRRL vorgegebenen Ziele.


    Wasserschutz

    Qualität und Menge des Trinkwassers unterliegen stets steigenden und sich ändernden Anforderungen. Die wichtigsten Faktoren wie Bevölkerungs- und Gewerbeentwicklung, Schadstoffeinträge aus Industrie und Landwirtschaft sowie zukünftig sehr viel deutlicher auch die Auswirkungen des Klimawandels erfordern eine vorausschauende und auf Nachhaltigkeit aufbauende Bewirtschaftung des Grundwassers. Der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung des Grundwassers sind wichtige Aufgaben.




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