Dorfentwicklung

  • Leistungsbeschreibung

    Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.

    Der demografische und strukturelle Wandel erfordert eine nachhaltige Strategie, wie sich eine Kommune insgesamt entwickeln soll und welche Funktionen die einzelnen Stadt-/ Ortsteile dabei übernehmen. Die kommunale Gesamtstrategie auf der Grundlage eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) muss sich auf alle Stadt-/Ortsteile erstrecken und u. a. Aussagen darüber treffen, wie Nahversorgung und Infrastruktur längerfristig gesichert werden können. Dabei sind die Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau von sozialen und kulturellen Netzwerken zur Stärkung der Daseinsvorsorge eigenständige Programmziele.


    Fördermaßnahmen

    • Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen
    • Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
    • Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
    • Freiflächen und Ortsbild
    • Städtebaulich verträglicher Rückbau


    Förderungsmöglichkeiten und Konditionen

    Richtlinie Dorfentwicklung

  • Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Förderung aus Mitteln der Dorfentwicklung kann seit März 2023 nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich über ein Online-Antragsportal gestellt werden. Der entsprechende Online-Link (https://agrarportal-hessen.de/)wird hier zur Verfügung gestellt. Das Förderprogramm ist unter der Kachel „Investivförderung“ und dort unter der Kachel „Dorfentwicklung“ bzw.  „Dorfmoderation“ (nur Kommunen) abgelegt. Voraussetzung für die Online-Antragstellung ist eine erfolgte städtebauliche Erstberatung des Bauvorhabens durch das zuständige Beratungsbüro des jeweiligen Förderschwerpunktes.  Die Kontaktdaten des Beratungsbüros können über die Kommune oder die Bewilligungsstelle beim Landkreis, Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung, erfragt werden. Zur Bearbeitung des Online-Antrags sind nachfolgende Informationen bzw. Unterlagen bereitzuhalten, da sie im Verlauf der Antragsbearbeitung benötigt werden:


    Informationen für die Registrierung:

    • Personenident (liegt vor, falls bereits in der Vergangenheit ein Antrag gestellt wurde)
    • Adresse
    • E-Mail-Adresse
    • Bankverbindung (IBAN, BIC, Name der Bank)
    • Objektadresse, falls keine Adresse vorliegt ggfls. Flurdaten (Flur, Flurstück, Gemarkung, Gemarkungsbezeichnung)


    Hochzuladende Unterlagen

    • Personalausweis Vorder- und Rückseite (bei Ehepartnern und Eigentümergemeinschaften beide Ausweise)
    • Beratungsprotokoll des Beratungsbüros
    • Fotos des Objekts, außen und auch innen, falls im Innenbereich Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen
    • Kostenschätzung eines Architekten nach DIN 276 oder mind. 2 Vergleichsangebote oder Auswertung von Referenzübersichten


    Ausgefülltes Formular Gebäudeenergiegesetz

    Ausgefülltes Formular Bestätigung der Bankverbindung 


    Zusätzliche Unterlagen je nach Förderobjekt bzw. Antragsgegenstand:

    • Bestätigung über die Finanzierung bei Investitionen über 50.000,- € durch Kontoauszüge, Darlehensbestätigungen; bei kommunalen Projekten durch Gremienbeschlüsse/Auszug aus Haushaltsplan
    • Nachweis/Bestätigung der Denkmalbehörde, falls das Objekt ein Kulturdenkmal ist
    • Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für das Vorhaben
    • Baugenehmigung mit Anlagen
    • Nachweis Rechtskonstrukt (z.B. Vereinssatzung, Protokoll der letzten Vorstandswahlen, GbR-Vertrag)
    • Nachweis/Bescheid, falls bereits weitere öffentliche Mittel beantragt oder gewährt wurden
    • Nutzungsverträge, Pachtverträge, Mietverträge


    Ausgefülltes Formular Nettoeinnahmen bei Vorhaben im Bereich Verkäufe, Vermietungen oder Dienstleistungen

    Ausgefülltes Formular Kreditbereitschaftserklärung

    Ausgefülltes Formular Identifikation und Gruppenzugehörigkeit Unternehmen

    Ausgefülltes Formular Selbsterklärung Kommunen EU Sanktionen Russland

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,

oder bei der zuständigen Ansprechperson:

 

Sachbearbeitende

Kommune

Beisenherz, Jan-Hendric

Diemelstadt, Twiste

Görge, Matthias

Diemelsee, Frankenau, Volkmarsen

Ochsenfeld, Juliane

Waldeck

Pfeil, Isabell

Rosenthal

Schneider, Theresia

Battenberg

Schultz, Ute

Bad Arolsen

Thomas, Daniel

Frankenberg, Hatzfeld

Thum, Aline

Willingen

Zuständige Abteilungen