Jagdbehörde

  • Leistungsbeschreibung

    Jagd-Ordnungswidrigkeiten

    Verstöße gegen das Jagdrecht können Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten darstellen. Die Ahndung entsprechender Ordnungswidrigkeiten obliegt der Jagdbehörde.


    Jagd-Pachtverträge

    Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Jagdrechtsinhaber und dem Jagdpächter geschlossen.

    Die Verpächter haben Jagdpachtverträge innerhalb eines Monats nach Abschluss der Jagdbehörde anzuzeigen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich auch auf Änderungen und Verlängerungen der Jagdpachtverträge, die Unter- und Weiterverpachtung sowie auf die Aufnahme von Mitpächtern. Die Behörde kann den Vertrag binnen drei Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden, wenn die Vorschriften über die Pachtdauer nicht beachtet sind oder wenn zu erwarten ist, daß durch eine vertragsmäßige Jagdausübung die Vorschriften des § 1 Abs. 2 Bundesjagdgesetz verletzt werden.


    Bestätigung von Jagdaufsehern

    Jagdausübungsberechtigte können für ihren Jagdausübungsbezirk

    volljährige Personen, die zumindest die Jägerprüfung erfolgreich abgelegt haben, als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher bestellen. Die Bestellung bedarf der Schriftform. Die Jagdaufseherin oder der Jagdaufseher hat bei Abwesenheit der Jagdausübungsberechtigten insbesondere unaufschiebbare Maßnahmen zur Versorgung von krankem, verletztem oder verendetem Wild durchzuführen.


    Zulassung von Prüflingen zur Jägerprüfung

    Damit Sie einen Jagdschein erhalten und die Jagd ausüben können, müssen Sie vorher die Jägerprüfung ablegen.  Bei der zuständigen Jagdbehörde Ihres gewöhnlichen Aufenthalts müssen Sie die Zulassung zur Jägerprüfung bis vier Monate vor dem Prüfungstermin beantragen. Die Einzelheiten des Antragsverfahrens richten sich nach § 6 HJagdV. Die Jägerprüfung besteht aus der jagdlichen Schießprüfung, dem schriftlichen und dem praktisch-mündlichen Prüfungsteil. Für die Organisation und die Durchführung der Jägerprüfung ist das Regierungspräsidium in Kassel zuständig. Die Prüfung selbst wird von einem Jägerprüfungsausschuss abgenommen, der von der Oberen Jagdbehörde berufen wird.