Waffenbesitzkarte


An wen muss ich mich wenden?

Die Waffenbesitzkarte wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Mit dem Antrag reichen Sie einen Nachweis über Ihr waffenrechtliches Bedürfnis und die erworbene Sachkunde ein.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende