Vereinsrecht
Leistungsbeschreibung
Wirtschaftliche Vereine
Die Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (Wirtschaftliche Vereine), obliegt dem Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Ausländische Vereine
Ausländische Vereine und Ausländervereine unterliegen der Anmeldepflicht. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie beim Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg.

