Zuschüsse zur Durchführung von Baumaßnahmen und für die Anschaffung von Sportgeräten durch den Landessportbund Hessen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Landessportbund Hessen gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsbh-Haushaltes durch den Beschluss der zuständigen Gremien bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Verfahrensablauf

    Die Antragstellung erfolgt mittels eines Formantrages, das der Landessportbund zur Verfügung stellt. Das Antragsformular fordern Sie bitte telefonisch (Tel. 069/6789-290) oder per E-Mail (mwollmann@lsbh.de) an.

    Der Antrag und entsprechende Kostenangebote werden dann über den Sportkreis Waldeck-Frankenberg oder Landkreis Waldeck-Frankenberg – Fachdienst Sport und Jugendarbeit – eingereicht.

    Anträge können nur vom geschäftsführenden Vorstand des Gesamtvereins gestellt werden. Einzelne Abteilungen des Gesamtvereins haben kein Antragsrecht.

  • Was sollte ich noch wissen?


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende