Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung beantragen (nichtgewerblich)

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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Ordnungsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende