Förderung von Kooperation zwischen Schulen bzw. Kindertagesstätten und Verein
Leistungsbeschreibung
Bei Kooperationen zwischen einem Sportverein mit einer Schule erhält der Verein einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr und Kooperation. Die Kooperation ist durch einen qualifizierten Kooperationsvertrag nachzuweisen und muss mindestens 30 Stunden pro Schuljahr umfassen. Mindestumfang der Kooperation ist ein Schuljahr. Bei Kooperationen zwischen einem Sportverein mit einer Kindertagesstätte erfolgt eine entsprechende Förderung.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen können Sie der Richtlinie zur Förderung des Sports des Landkreises Waldeck-Frankenberg entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Förderung, Kooperationsvertrag und die Kooperationsbestätigung.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss im aktuellen Kalenderjahr gestellt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Einen Antrag können Sie digital unter dem Punkt "Online-Verfahren" stellen. Wenn Sie Ihren Antrag lieber in Papierform stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die angegebene Ansprechperson.