Förderung von Sportstättenpflegegeräten
Leistungsbeschreibung
Für die Beschaffung von Pflegegeräten, die auf vereinseigenen Sportstätten eingesetzt werden (Rasenmäher, Walzen o.ä.) kann auf Antrag - nach Feststellung der sachlichen Notwendigkeit durch den FD Sport - eine Beihilfe in Höhe bis zu 10 % der Anschaffungskosten - höchstens 1.250,00 EUR gewährt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss vor Anschaffung des Pflegegeräts gestellt werden.
Anträge / Formulare
Einen Antrag können Sie digital unter dem Punkt "Online-Verfahren" stellen. Wenn Sie Ihren Antrag lieber in Papierform stellen möchten, wenden Sie sich bitte an die angegebene Ansprechperson.