Denkmalbuch - Einsicht nehmen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Eintrag einer Immobilie in das Denkmalbuch erfolgt zur Information der Öffentlichkeit. (Ob etwas ein Kulturdenkmal ist, legt dagegen schon § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz selbst fest: Jedes Objekt, das die dort aufgeführten Kriterien erfüllt ist ein Kulturdenkmal).

    Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung ist, können Sie Einsicht in das Denkmalbuch nehmen. Das ist, je nach Stadt oder Landkreis, für manche Gebiete auch schon im Internet möglich: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de

    Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

    Die Kulturdenkmäler in Hessen werden seit 1980 in Bild, Text und Karte systematisch erfasst und in den Bänden der „Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen“ publiziert.

    Mittlerweile sind mehr als zwei Drittel des Denkmalbestandes in diesen Bänden dokumentiert  und zum Teil bereits im Internet -  im digitalen Verzeichnis der Kulturdenkmäler Hessens (DenkXweb) – einsehbar: https://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/

    Die Erstellung der Denkmaltopographie im Bereich Nordkreis Waldeck-Frankenberg ist nach Aussage der Inventarisation / Landesamt für Denkmalpflege noch in Bearbeitung. Daher gilt was an vorläufigen Denkmallisten vorliegt, aber es kann noch zu Veränderungen kommen. Daher liegt keine verbindliche Rechtssicherheit vor.

    Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

    Verkäufliche Denkmäler in Hessen

  • Verfahrensablauf

    Soweit das Denkmalbuch noch nicht im Internet veröffentlicht ist, müssen Sie die Einsicht bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich beantragen und Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

    Tipp: Möchten Sie das Kulturdenkmal kaufen, kann die folgende Seite für Sie von Interesse sein:

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

  • Untere Denkmalschutzbehörde. Untere Denkmalschutzbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
  • Landesamt für Denkmalpflege Hessen (www.denkmalpflege-hessen.de)
Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

Die Zuständigkeiten sind im Bereich des Denkmalschutzes beim Fachdienst Bauen nach Kommunen unterteilt. Wer Ihre richtige Ansprechperson ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:

Kommune
Zuständige Ansprechperson
Allendorf Florian Schick
Bad Arolsen Antje Paul
Bad Wildungen Antje Paul
BattenbergFlorian Schick
Bromskirchen Florian Schick
Burgwald Florian Schick
Diemelstadt Antje Paul
Frankenau Antje Paul
Frankenberg (Eder) Antje Paul
Gemeinde DiemelseeAntje Paul
Gemeinde Edertal Antje Paul
Gemünden (Wohra) Florian Schick
HainaAntje Paul
Hatzfeld (Eder) Florian Schick
Korbach Antje Paul
LichtenfelsAntje Paul
RosenthalFlorian Schick
TwistetalAntje Paul
VöhlAntje Paul
Volkmarsen Antje Paul
WaldeckAntje Paul
WillingenAntje Paul

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende