Eintragung und Einsicht in die Denkmalliste

  • Leistungsbeschreibung

    Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einer Denkmalliste erfasst, die als Arbeitshilfe für alle Beteiligten dient. Die Aufnahme eines Kulturdenkmals in dieser Liste hat deklaratorische Bedeutung, das heißt, ein Kulturdenkmal ist bereits geschützt, bevor es in dieser Liste geführt wird, weil es die Definitionen erfüllt, die das Denkmaklschutzgesetz aufstellt.

    Aufgeführt wird in der Denkmalliste:

    • Kurzbezeichnung des Kulturdenkmals
    • Lage
    • charakteristische Merkmale (warum das Objekt denkmalwürdig ist)

    Die hessische Denkmalliste befindet sich im Aufbau. Welche Gebiete bereits vollständig mit geobezogenen Fachdaten aufbereitet werden konnten, können Sie im Internetauftritt „Kulturdenkmäler in Hessen“ recherchieren. Weitere Gebiete werden stufenweise ergänzt.

  • Verfahrensablauf

    Ein Kulturdenkmal wird von Amts wegen in die Denkmalliste aufgenommen. Auch kann jeder (z.B. Eigentümer) einen entsprechenden Antrag stellen. Das Objekt muss die im Denkmalschutzgesetz definierten Eigenschaften haben.

    In diesem Verfahren wird der Eigentümer unterrichtet, wenn ein Eintrag erfolgt, und auf die Rechte und Pflichten hingewiesen, die der Besitz eines Kulturdenkmals mit sich bringt.

     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Eintragung und die Einsicht in die Denkmalliste werden keine Gebühren erhoben.


An wen muss ich mich wenden?

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist zuständig für die Inventarisation aller Hessischen Denkmäler.

Spezielle Hinweise für - Kreis Waldeck-Frankenberg

Die Zuständigkeiten sind im Bereich des Denkmalschutzes beim Fachdienst Bauen nach Kommunen unterteilt. Wer Ihre richtige Ansprechperson ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:

Kommune
Zuständige Ansprechperson
Allendorf Florian Schick
Bad Arolsen Antje Paul
Bad Wildungen Antje Paul
BattenbergFlorian Schick
Bromskirchen Florian Schick
Burgwald Florian Schick
Diemelstadt Antje Paul
Frankenau Antje Paul
Frankenberg (Eder) Antje Paul
Gemeinde DiemelseeAntje Paul
Gemeinde Edertal Antje Paul
Gemünden (Wohra) Florian Schick
HainaAntje Paul
Hatzfeld (Eder) Florian Schick
Korbach Antje Paul
LichtenfelsAntje Paul
RosenthalFlorian Schick
TwistetalAntje Paul
VöhlAntje Paul
Volkmarsen Antje Paul
WaldeckAntje Paul
WillingenAntje Paul

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende