PV Anlagen und Solarthermie auf denkmalgeschützten Bereichen

  • Leistungsbeschreibung

    Generell gilt, dass PV Anlagen und Solarthermie in denkmalgeschützten Bereichen möglich sind, wenn folgende Parameter beachtet werden:

    • Die Anlagen (Solarthermie, Photovoltaik) auf Dächern sind denkmalfachlich vertretbar, wenn sie sich in ihrer Größe eindeutig unterordnen, sie vom öffentlichen wie halböffentlichen Raum sowie von wesentlich zur historischen Struktur des Baudenkmals gehörenden Räumen und Standorten nicht einsehbar sind. Es können Anlagen erwogen werden, sofern sie sich bestmöglich architektonisch integrieren und sich aus der Situierung keine negativen Auswirkungen auf die Erscheinung des Baudenkmals ergeben (bei Einzelkulturdenkmalen).
    • Die Anlagen (Solarthermie, Photovoltaik) müssen sich bestmöglich architektonisch in die Dachfläche integrieren und mit dem Dachdeckungsmaterial korrespondieren (z. B. angemessene Modulgröße, -rasterung und -farbe; minimale Randverblechungen, Farbton schwarz; keine Beeinträchtigung durch Brandschutzanforderungen an Abstand/Position der Module etc.). 
    • Die Anlagen (Solarthermie, Photovoltaik) ist zwei Ziegelreihen von First- und Traufe sowie drei Ziegelreihen vom Ortgang entfernt zu platzieren. Auf eine symmetrische Aufteilung ist zu achten. Eine entsprechende Fotomontage ist dem Antrag beizulegen.
    • Die Elemente der Anlagen (Solarthermie, Photovoltaik) sind mit einem dunklem Rahmen und nicht glänzender Oberfläche auszuführen. Schwarze Solarmodulen werden auch Full-Black-Module genannt. Es sind monokristalline PV-Module, bei denen die meisten Komponenten schwarz sind. Dazu gehören Solarzellen, Reflexionsschicht, Rückseite und Modulrahmen. Full-Black-PV-Module punkten mit ästhetischer Optik.

    Reichen Sie uns die Unterlagen mit o.g. Antragsformular, Lageplan, Fotos und ggf, Angebot der Handwerksfirma bitte zweifach per Post ein. 



An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeiten sind im Bereich des Denkmalschutzes beim Fachdienst Bauen nach Kommunen unterteilt. Wer Ihre richtige Ansprechperson ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen:

Kommune
Zuständige Ansprechperson
Allendorf Florian Schick
Bad Arolsen Antje Paul
Bad Wildungen Antje Paul
BattenbergFlorian Schick
Bromskirchen Florian Schick
Burgwald Florian Schick
Diemelstadt Antje Paul
Frankenau Antje Paul
Frankenberg (Eder) Antje Paul
Gemeinde DiemelseeAntje Paul
Gemeinde Edertal Antje Paul
Gemünden (Wohra) Florian Schick
HainaAntje Paul
Hatzfeld (Eder) Florian Schick
Korbach Antje Paul
LichtenfelsAntje Paul
RosenthalFlorian Schick
TwistetalAntje Paul
VöhlAntje Paul
Volkmarsen Antje Paul
WaldeckAntje Paul
WillingenAntje Paul

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende