Entsorgung von Nachtspeicheröfen

  • Leistungsbeschreibung

    Nachtspeicheröfen unterliegen der Annahme nach dem ElektroG. Sie können kostenlos an der dafür vorgesehenen Annahmestelle in Flechtdorf abgegeben werden.

    Da Nachtspeicheröfen jedoch schwach gebundenen Asbest, Chrom VI sowie PCB enthalten können, sind bei der Abgabe bestimmte Verpackungs- und Annahmekriterien einzuhalten, die nachfolgend näher beschrieben werden.


  • Voraussetzungen

    Annahmevoraussetzungen

    Die Annahme gemäß § 9 (3) ElektroG erfolgt nur von Privathaushalten aus Waldeck-Fran­kenberg und gewerblichen Endnutzern in haushaltsüblichen Mengen. Die Annahme­menge ist auf 3 Geräte je Anlieferer beschränkt.

    Beschädigte oder teilzerlegte Geräte sind von der Annahme ausgeschlossen.

    Bei der Anlieferung durch eine sachkundige Fachfirma im Auftrag des Abfallbesitzers ist eine schriftliche Erklärung des tatsächlichen Abfallerzeugers gemäß Anlage 1 beizubringen. 

    Anlieferort für den Landkreis Waldeck-Frankenberg ist die Annahmestelle auf der Deponie Diemelsee-Flechtdorf, Am Steinsberg 1, 34519 Diemelsee-Flechtdorf. Die Annahme erfolgt grundsätzlich nur nach Vereinbarung.


    Anliefer- und Verpackungsvorschriften

    Die Nachtspeicheröfen sind staubdicht mit einem starken Textilklebeband an den Lüftungsschlitzen abzukleben. Sie sind einzeln in reißfeste PE Folien mit einer Mindeststärke von 0,15 mm bzw. entsprechen­den Großraumsäcken luftdicht zu verpacken. Die Folie ist an den Enden sowie an den Ecken zu verkleben.

    Die Nachtspeichergeräte sind gesichert auf Europaletten anzuliefern. Dabei müssen die Lüftungsschlitze der Geräte auf der Palette immer nach oben zeigen. Die Maximalbelastung der Palette von 1,5 t darf nicht über­schritten werden.

    Die nebenstehende Kennzeichnung „Achtung enthält As­best“ ist gut sichtbar auf der Folie anzubringen.

    Die Nachtspeicheröfen sind vollständig verpackt auf der Palette mit einem Spanngurt (ausgelegt für das entsprechende Gewicht) zu verzurren (Stretchfolie ist nicht ausreichend). 




    Die Anlieferungen sind jeweils zur Abstimmung der Entladung mindestens zwei Tage vorher bei der Abfallberatung des Landkreises telefonisch (in der Zeit zwischen 9 und 15 Uhr) anzu­kündigen.

    Anlieferungen, die nicht den Vorgaben entsprechend verpackt sind, müssen wir abweisen. Darüber hinaus gelten die Regelungen der Abfallentsorgungssatzung sowie der TRGS 519.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende